ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ANZEIGEN UND ANDERE WERBEMITTEL (gültig ab 01.04.2026)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Leistungen und Verträge zwischen Oliver Horn | hof lieferant und dem Auftraggeber, insbesondere im Bereich Medienvermarktung, Kampagnenentwicklung, Konzeption und kreative Dienstleistungen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Angebote und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung oder Beauftragung durch den Auftraggeber zustande.

3. Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Auftrags und werden gesondert berechnet. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss bedürfen der Abstimmung und werden zusätzlich vergütet.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, weitere Leistungen bis zur Begleichung offener Forderungen auszusetzen.

5. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle im Rahmen von Angeboten, Präsentationen und Aufträgen erstellten Konzepte, Ideen, Entwürfe und Inhalte unterliegen dem Urheberrecht und bleiben geistiges Eigentum von Oliver Horn | hof lieferant. Eine Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe – auch in Teilen – ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung unzulässig. Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über und nur im vereinbarten Umfang.

6. Pitch- und Konzeptschutz

Die im Rahmen von Angeboten und Präsentationen vorgestellten Konzepte, Ideen und Ansätze dürfen ohne Beauftragung weder direkt noch in abgewandelter Form genutzt, umgesetzt oder an Dritte weitergegeben werden. Bei Verstoß behalten wir uns die Geltendmachung von Schadensersatz vor.

7. Korrekturen und Freigaben

Im Angebot enthaltene Leistungen umfassen zwei Korrekturschleifen. Weitere Anpassungen werden gesondert berechnet. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Inhalte und Entwürfe zeitnah zu prüfen und freizugeben. Verzögerungen gehen nicht zu Lasten von Oliver Horn | hof lieferant.

8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Inhalte, Daten und Materialien rechtzeitig zur Verfügung. Er gewährleistet, dass diese frei von Rechten Dritter sind und stellt Oliver Horn | hof lieferant von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

9. Haftung und Gewährleistung

Oliver Horn | hof lieferant haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Eine Haftung für den wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere von Marketing- und Medienmaßnahmen, wird ausgeschlossen. Die Haftung ist auf die Höhe des jeweiligen Auftragswertes begrenzt.

10. Termine und Fristen

Angegebene Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

11. Kündigung

Bereits begonnene Leistungen sind im Falle einer vorzeitigen Kündigung anteilig zu vergüten.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Oliver Horn | hof lieferant.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

VERANTWORTLICHER

Oliver Horn
Steinfeldstraße 20
30826 Garbsen
Germany

oliver.horn@hof-lieferant.com
Phone +49 171 2239119